Herzlich willkommen beim
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung als Zahnarzt und Arzt.
Entdecken Sie, wie wir Ihnen bei Ihren steuerlichen Belangen helfen können.
*Die Beratung unserer Mitglieder erfolgt nach §4 Nr.11 StBerG.
Unsere Bezeichnung als "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein geschützter Begriff, der nur nach Absolvierung eines aufwendigen Prüfungsverfahrens geführt werden darf.
Als Lohnsteuerhilfeverein für Zahnärzte und Ärzte e. V. sind wir eine Selbsthilfeeinrichtung, die sich auf die steuerliche Unterstützung von angestellten Zahnärzten und Ärzten spezialisiert hat. Wir haben die gesetzliche Befugnis, unsere Vereinsmitglieder in Steuersachen, insbesondere in Bezug auf die Lohnsteuer, zu beraten.
So funktioniert unsere Lohnsteuerhilfe:
Unsere Organisation arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern strebt lediglich die Deckung der entstehenden Kosten an. Jedes Mitglied zahlt einen pauschalen Mitgliedsbeitrag.
© [#this year :%Y] Lohnsteuerhilfe für Zahnärzte und Ärzte e. V.
Die Beratung unserer Mitglieder erfolgt nach §4 Nr.11 StBerG.